• Erbschaftssteuer: Fällt an, wenn der Wert des Erbes bestimmte Freibeträge Ă¼bersteigt. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab.
• Spekulationssteuer: Fällt an, wenn die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb (durch den Erblasser) verkauft wird und nicht selbst bewohnt wurde. FĂ¼r Erben gilt die 10-Jahres-Frist ab dem ursprĂ¼nglichen Kaufdatum des Erblassers.
Wichtiger Hinweis: Wenn der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat, fällt keine Spekulationssteuer an. Dies gilt auch, wenn der Erbe die Immobilie nach dem Erbfall selbst bewohnt.